Über uns

 

Wir sind ein Unternehmen mit über 20 jähriger Erfahrung im Umgang von Reinigen der Getränkeschankanlage, Neubau und Reparatur, Abnahme, Wiederkehrende Prüfungen und Austausch von Hinterdruckgasleitungen.

 Im Zuge der europäischen Gesetzgebung wurde das Schankanlagenrecht geändert. Um dem geänderten Schankanlagenrecht, das seit Juni 2006 in Kraft getreten ist, gerecht zu werden, haben wir diese Website mit Informationen und praktischem Zubehör für die Betreiber von Getränkeschankanlagen zusammen gestellt.

Seit dieser Änderung kursieren unter den Betreibern die unglaublichsten Missverständnisse. Die reichen von: Man muss keine Schankanlage mehr reinigen lassen, über Wiederkehrende Prüfungen sind nicht mehr notwendig, Hinterdruckgasleitungen müssen nicht mehr gewechselt werden, bis dahin das kein Betriebsbuch mehr zu führen sei.

Richtig ist:
Sie müssen für die Reinigung der Getränkeschankanlage keinen gewerblichen Reiniger mehr beauftragen, die Getränkeschankanlage muss jedoch weiterhin nach den Vorschriften der Schankanlagenverordnung SchankV gereinigt werden. Hygienetechnische Überprüfungen werden zukünftig nicht mehr durch den Sachkundigen durchgeführt, sondern nur noch durch die Lebensmittelkontrollbehörde.

Dennoch sollten Sie alle zwei Jahre Ihre Wiederkehrende Prüfung durch eine sachkundige Person durchführen lassen, da im Falle einer Kontrolle durch die Behörde ein Mangel festzustellen ist, der gegebenenfalls ein Busgeld sowie eine kostenpflichtige Nachkontrolle mit sich bringt. Kostenpflichtige Nachkontrollen werden in vielen Städten mit über 100€ berechnet.

Das herkömmliche Betriebsbuch mit seinen bis Dato geführten Eintragungen über Reinigung und Wiederkehrende Prüfung behält auch weiterhin seine Gültigkeit, wird aber künftig als Schankanlagendokumentation bezeichnet und dadurch ersetzt. In der neuen Schankanlagendokumentation befinden sich auszufüllende Seiten über Personalunterweisungen. Bei diesen Seiten muss das an der Schankanlage arbeitende Personal mit Datum und Unterschrift bescheinigen dass sie im Umgang mit der Schankanlage unterwiesen worden sind. Die Unterweisungen sind einmal jährlich zu wiederholen und erneut in der Dokumentation zu bestätigen.

Diese Unterweisungen können vom Betreiber  selbst durchgeführt werden. Um den Betreibern die Personalschulungen zu erleichtern, haben wir Schulungsunterlagen zusammen gestellt die Punkt für Punkt die Unterweisungsnachweise behandeln. Wir empfehlen diese Schulungsunterlagen als Kopien Ihrem Personal aus zu händigen um die geforderte Sachkenntnis zu vermitteln.