Neuabnahme

Nach dem Errichten einer Getränkeschankanlage muss vor der Inbetriebnahme der Anlage eine Abnahme stattfinden. Bei dieser Abnahme wird überprüft das alle Bauteile mit einem entsprechendem SK Zeichen versehen sind, da nur Bauteile aus bestimmten Materialien nach der Lebensmittelverordnung verwendet werden dürfen.

Bei der Neuabnahme werden diese Bauteile und SK Nummern in der Schankanlagendokumentation (Betriebsbuch) eingetragen. Sicherheitseinrichtungen und die Einhaltung der baulichen Vorschriften werden überprüft und dokumentiert.

Die Neuabnahme kann durch den Errichter der Anlage oder einen unabhängigen Sachkundigen für Getränkeschankanlagen erfolgen.

Um sicher zu stellen, dass alle Sicherheitseinrichtungen (Überdruckventil, Gaswarnanlage, etc.) funktionstüchtig sind, hygienetechnische Vorschriften eingehalten werden, wird in regelmäßigen Abständen eine wiederkehrende Prüfung durchgeführt (alle 2 Jahre).

Erst wenn Ihre Neuabnahme der Getränkeschankanlage in der Schankanlagendokumentation eingetragen ist, bzw. die letzte Wiederkehrende Prüfung nicht länger als zwei Jahre zurück liegt, betreiben Sie eine betriebssichere Anlage.

Für den ordnungsgemäßen Betrieb sowie den betriebssicheren Zustand einer Getränkeschankanlage ist der Betreiber allein verantwortlich.

Sollten Sie feststellen, dass in Ihrem Betriebsbuch keine Abnahme eingetragen ist und die letzte wiederkehrende Prüfung länger als 2 Jahre zurück liegt, sollten Sie einen Sachkundigen zur Überprüfung Ihrer Anlage beauftragen. Einen Sachkundigen in Ihrer Umgebung finden Sie entweder in unserer Navigationsleiste unter Servicepartner oder senden Sie uns eine E-Mail.

Mehr Informationen über wiederkehrende Prüfungen finden Sie unter Serviceleistungen.

 

 

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